Welche Tätigkeiten führt man im Bereich Prüfungswesen Steuern aus?
Als ausgebildeter Prüfungswesen Steuern gehören u.a. die folgenden Tätigkeiten zu Ihren Aufgaben: Jahressteuererklärungen unter Beachtung der Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer herstellen, Fristen für Steuerzahlungen beaufsichtigen, Zahlungen anweisen. Darüber hinaus werden Sie in Ihrem Aufgabenbereich Steuerbilanzen erarbeiten bzw. untersuchen und analysieren, Steuerbescheide kontrollieren, evtl. auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen.
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Aufgaben Prüfungswesen Steuern
Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Steuern sowie Prüfungswesen ausarbeiten, arrangieren und überprüfen eigenverantwortlich Geschäftsprozesse im Steuer-, Finanz- sowie Rechnungswesen eines Unternehmens. Ihre analytischen und organisatorischen Fähigkeiten setzen sie ein, wenn sie etwa Jahresabschlüsse erarbeiten, Konzeptionen zur Steuergestaltung sowie -optimierung erbringen oder das betriebliche Abrechnungswesen optimieren. Die Tätigkeit erfordert i.d.R. selbstständiges und strukturiertes Planen sowie Handeln im Rahmen von Zielvorgaben, ein hohes Maß an Gewissenhaftigkeit, Belastbarkeit wie auch Termintreue. Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern sind Kommunikationsstärke, Ausdrucks- wie auch Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick wichtig. Firmenbezogene Informationen behandeln sie diskret. Wenn sie ein Team führen, motivieren sie ihre Mitarbeiter (m/w) sowie prognostizieren deren Zusammenarbeit.
Sie arbeiten hauptsächlich im Büro am Schreibtisch, wo sie betriebswirtschaftliche und organisatorische Aufgaben erledigen, sind aber auch in Besprechungsräumen tätig.
Ihre Tätigkeiten im Bereich Prüfungswesen Steuern
- Verantwortung für Personen z.B. Mitarbeiter/innen anleiten und führen
- Verantwortung für Sachwerte z.B. Betriebsprüfungsberichte beurteilen
- Bildschirmarbeit Analyse-, Konzeptions- und Planungsarbeiten erledigen
- Arbeit im Sitzen
- Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben aktuelle Gesetzeslage und steuerlich relevante Bestimmungen
- Arbeit in Büroräumen