Welche Tätigkeiten führt ein Gebäudeverwalter aus?
Als ausgebildeter Gebäudeverwalter gehören u.a. die folgenden Tätigkeiten zu Ihren Aufgaben: Verfahrensweisen zur Kosteneinsparung einsetzen, zum Beispiel um Energiekosten zu senken, effizienten Einsatz technischer Ausstattungen bestimmen. Darüber hinaus werden Sie in Ihrem Aufgabenbereich Planung, Bau, Nutzung, Sanierung, Abriss von öffentlichen Gebäuden begleiten, Flächennutzungspläne erarbeiten.
Ihre Jobsuche nach Gebäudeverwalter hat 6 aktuelle Jobs und Stellenangebote gefunden:
Baugenossenschaft Leipzig eG | Leipzig
GMV Gebäude-Management und Verwaltung GmbH | München
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GMV Gebäude-Management und Verwaltung GmbH | Wiesbaden
GMV Gebäude-Management und Verwaltung GmbH | Stuttgart
GMV Gebäude-Management und Verwaltung GmbH | München
Aufgaben Gebäudeverwalter
Kommunale Gebäudewirte sowie Gebäudewirtinnen sind hauptsächlich in Büroräumen tätig, wo sie am Computer u.a. Wirtschaftlichkeitsanalysen erarbeiten oder an Bebauungskonzepten mitwirken. Teilweise haben sie auch Außentermine, wenn sie nämlich den Fortschritt von Bauprojekten prüfen. Sie betreuen Kontakte zu anderen Behörden und Ministerien. Bau, Sanierung sowie Bewirtschaftung von Gebäuden sind durch eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen geregelt.
Kommunale Gebäudewirte sowie Gebäudewirtinnen arrangieren eigenständig die Wartung, Reinigung oder den Schutz von Gebäuden. Um hierbei möglichst günstige Konditionen zu erreichen, setzen sie ihr Verhandlungsgeschick ein. In der Gebäudebewirtschaftung bzw. -verwaltung tragen sie die Verantwortung für Sachwerte. Hierbei kommt ihnen ihr kaufmännischer und technischer Sachverstand ebenso zugute wie ihre Ortskenntnis. Sie sind mit den einschlägigen Regelungen vertraut sowie müssen sich über Änderungen in der Gesetzgebung stets auf dem Laufenden halten.
Ihre Tätigkeiten als Gebäudeverwalter
- Bildschirmarbeit z.B. am Computer strategische, kosteneffiziente Gesamtkonzepte für den kommunalen Baubestand entwickeln
- Arbeit in Büroräumen
- Beachtung vielfältiger Vorschriften und gesetzlicher Vorgaben
- Verantwortung für Sachwerte