Kreis Schleswig-Flensburg | Schleswig
Für die Gemeinde- und Rechnungsprüfungstätigkeiten in Zusammenarbeit mit der Kommunalaufsicht, Steuerungsunterstützung und Politik verantwortlich sein. Überörtliche Ordnungs- und Finanzbuchhaltungsprüfungen unerwartet durchführen. Prüfung von Abrechnungen, Verwendungsnachweisen und doppischen Jahresabschlüssen. Ersatzprüfungen bei von der Jahresabschlussprüfung befreiten Einrichtungen durchführen. Voraussetzungen für die Stelle umfassen Qualifikationen wie Angestelltenlehrgang II oder Bachelor of Arts in Allgemeiner Verwaltung/Public Administration. Erfahrung im Haushalts- und Kassenrecht sowie in der Buchhaltung erforderlich, ebenso wie soziale Kompetenz und organisatorische Fähigkeiten. ‒
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