Mehr Freude an der Arbeit, mehr Abwechslung im Job: Bei der Lohi steht die Beratung im Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit. Als Steuerexperte:in erstellen Sie die Steuererklärung für unsere Mitglieder und beraten sie in allen Einkommensteuerfragen. Das macht Ihren Job-Alltag vielseitig, interessant und erfüllend.
Was uns auszeichnet? Wir kommunizieren auf Augenhöhe. Toleranz und gegenseitige Wertschätzung sind unsere Basis. Für unsere Mitarbeitende soll ihr Job bei der Lohi mehr als nur Arbeit sein. Dafür schaffen wir ein motivierendes Umfeld, in dem jede Person Ihre Fähigkeiten einbringen kann.
Als modernes zukunftsorientiertes Unternehmen bieten wir unseren Beschäftigten einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz. Bereits seit 55 Jahren beraten und unterstützen wir unsere Mitglieder individuell in allen Einkommensteuerangelegenheiten, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Die Lohi gehört mit Ihren mehr als 700.000 Mitgliedern und rund 1.200 Mitarbeitenden in rund 300 Beratungsstellen zu den führenden Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands.
Werden auch Sie ein Teil unserer Erfolgsgeschichte als Steuersachbearbeiter:in (m/w/d) in einer unserer Beratungsstellen in Nürnberg (Vollzeit), Lauf an der Pegnitz (Vollzeit), Neumarkt (Voll- oder Teilzeit), Neustadt an der Waldnaab (Teilzeit), Regenstauf (Vollzeit), Pocking (Vollzeit- oder Teilzeit).
Zudem sind wir laufend auf der Suche nach Mitarbeitenden die flexibel Ihre Einsatzkraft an unterschiedlichen Standorten zur Verfügung stellen, immer dort, wo gerade Verstärkung benötigt wird.
Sie wollen/können nicht in Vollzeit tätig sein? Sie suchen eine Teilzeit-Stelle und wünschen sich eine bessere Work-Life-Balance? Kein Problem. Sprechen Sie uns an.
Unsere Steuer-Experten betreuen bundesweit mehr als 700.000 Mitglieder in allen Einkommensteuer-Angelegenheiten. Mit rund 1.200 Mitarbeitenden in über 300 Beratungsstellen gehört die Lohi zu den führenden Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland.
Wir erstellen die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Dazu gehören natürlich auch Anträge auf Lohnsteuerermäßigungen, Kindergeld und allgemeine Beratungsleistungen, zum Beispiel zu Themen wie Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Versicherungen).
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Drittanbieter, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern. In diesem Zusammenhang werden auch Nutzungsprofile (u.a. auf Basis von Cookie-IDs) gebildet und angereichert, auch außerhalb des EWR.
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