Zugangsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Bankkaufleute mit Hochschulreife ein.
Schulische Vorbildung - rechtlich Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Schulische Vorbildung - praktiziert Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Im Jahr 2010 begannen 13.113 zukünftige Bankkaufleute ihre Ausbildung. 69 Prozent von ihnen verfügten über die Hochschulreife, 30 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss .
Quelle:
Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.
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