Noch nicht registriert? Jetzt anmelden »  |  Passwort vergessen?
 
Willkommen Gast!
 
LOGIN
 


Zugangsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Die Betriebe stellen überwiegend angehende Bankkaufleute mit Hochschulreife ein.



Schulische Vorbildung - rechtlich Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.



Schulische Vorbildung - praktiziert Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Im Jahr 2010 begannen 13.113 zukünftige Bankkaufleute ihre Ausbildung. 69 Prozent von ihnen verfügten über die Hochschulreife, 30 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss .

Quelle:

Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter



Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.



7931::17.05.2012::/assets/images/logo-bn.gif