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Zugangsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Die Sozialversicherungsträger stellen überwiegend angehende Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung mit Hochschulreife ein.



Schulische Vorbildung - rechtlich Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.



Schulische Vorbildung - praktiziert Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

Im Jahr 2010 begannen 18 zukünftige Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung ihre Ausbildung. 67 Prozent von ihnen verfügten über die Hochschulreife und 33 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss .

Quelle:

Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter



Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung

Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.



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