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Zugangsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.



Schulische Vorbildung - rechtlich Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.



Schulische Vorbildung - praktiziert Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Im Jahr 2010 gab es im Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/r der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung keine neuen Auszubildenden.



Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.



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