Zugangsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Schulische Vorbildung - rechtlich Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Schulische Vorbildung - praktiziert Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Im Jahr 2010 gab es im Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/r der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung keine neuen Auszubildenden.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.
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