Zugangsvoraussetzungen Immobilienkaufmann/-frau
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Immobilienkaufmann/-frau
Duale Ausbildung
Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.
Die Betriebe stellen überwiegend angehende Immobilienkaufleute mit Hochschulreife ein.
Ausbildung an schulischen Bildungsstätten
Die Schulen legen eigene Zugangskriterien fest. Meist wird ein mittlerer Bildungsabschluss , teilweise auch die Hochschulreife vorausgesetzt. Informationen hierzu enthält die Datenbank KURSNET.
Schulische Vorbildung - rechtlich Immobilienkaufmann/-frau
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Schulische Vorbildung - praktiziert Immobilienkaufmann/-frau
Im Jahr 2010 begannen 2.673 zukünftige Immobilienkaufleute ihre Ausbildung. 70 Prozent von ihnen verfügten über die Hochschulreife, 25 Prozent über einen mittleren Bildungsabschluss. Den Hauptschulabschluss besaßen drei Prozent, ein Prozent konnte keinen Hauptschulabschluss vorweisen.
Quelle:
Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Immobilienkaufmann/-frau
Jugendliche (Personen unter 18 Jahre), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach § 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.
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