Zugangsvoraussetzungen Finanzbuchhalter/in
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Finanzbuchhalter/in
Für diese Weiterbildung ist rechtlich keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Die Bildungsträger legen eigene Zugangskriterien fest. In aller Regel wird für die Teilnahme an den Lehrgängen eine abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Berufsausbildung und/oder eine einschlägige Berufspraxis vorausgesetzt. Erwartet werden zudem EDV-Grundlagenkenntnisse.
Nähere Angaben zu den jeweiligen Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung enthält die Datenbank KURSNET.
Berufliche Vorbildung Finanzbuchhalter/in
Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung werden vorausgesetzt:
-
i.d.R. eine abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Berufsausbildung und/oder eine einschlägige Berufspraxis
und
-
Fachkenntnisse, die durch erfolgreich abgelegte Klausuren und ggf. Fallstudien sowie Fachgespräche in den vorgegebenen Bereichen nachzuweisen sind
Rechtsgrundlage
Für die Weiterbildung zum Finanzbuchhalter bzw. zur Finanzbuchhalterin gibt es keine allgemeine Prüfungsordnung. Es handelt sich um eine privatwirtschaftliche Prüfung, die auf Basis der im Unterricht behandelten Inhalte durchgeführt wird. Daneben gibt es Richtlinien für die Zertifizierung zum Finanzbuchhalter/zur Finanzbuchhalterin IHK.
33200::17.05.2012::/assets/images/logo-bn.gif
Diese Links passen zu Zugangsvoraussetzungen Finanzbuchhalter/in
KalkulationBuchhalter
Finanzbuchhalter
Finanz- und Rechnungswesen
Lohn- und Gehaltsbuchhalter
mehr Keywords »

