Aktuelle Jobs und Infos zu Zugangsvoraussetzungen Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von Wohnungseigentum
Stellenbeschreibung: 1463 Debitorenbuchhalter bei einem internationalen Hersteller von Druckfarben Unternehmensbereich: Rechnungswesen Hersteller Verbrauchsgüter Standort: PLZ 86356 Unser Kunde ist eine erfolgreiche mittelstandische Untemehmensgruppe und produziert innovative und hochwertige Druckfarben, die er weltweit
Stellenbeschreibung: Wir sind eine mittelgroße Kanzlei in Offenbach am Main direkt an der Stadtgrenze zu Frankfurt am Main mit nationalen als auch internationalen Mandanten und verstehen uns als eine „full-service“-Kanzlei. Unser Aufgabengebiet ist sehr breit und bietet insoweit für unsere Mitarbeiter jederzeit Raum
Stellenbeschreibung: Für unsere Abteilung Wohnungswirtschaft suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine Immobilienkauffrau / einen Immobilienkaufmann Das Arbeitsverhältnis ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Wir sind das Wohnungsunternehmen für die Stadt Mülheim an der Ruhr. Mit rd. 8.700 Wohnungen sowie Kindergärten,
Stellenbeschreibung: Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt: Wir sind ein Münchner Handwerksb etrieb der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation mit mehr als 38 Jahren Berufserfahrung. Mit der Unterstützung von zwanzig Mitarb eitern sowie den hervorragenden Geschäftsb eziehungen zu allen führenden Münchner Haustechnik-Großhändlern,
Zugangsvoraussetzungen Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von Wohnungseigentum
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von Wohnungseigentum
Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau für Verwaltung von Wohnungseigentum sind in der Regel die Abschlussprüfung als Immobilienkaufmann/-frau oder im Vorläuferberuf Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit.
Berufliche Vorbildung Fachkaufmann/-frau - Verwaltung von Wohnungseigentum
Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt:
-
eine Abschlussprüfung als Immobilienkaufmann/-frau oder im Vorläuferberuf Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Verwaltung von Wohnungseigentum
oder
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eine Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in der Verwaltung von Wohnungseigentum
oder
-
(je nach kammerrechtlicher Regelung) eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in der Verwaltung von Wohnungseigentum
Die geforderte Berufspraxis kann sich je nach geltender Rechtsvorschrift um ein Jahr verkürzen, wenn die Ausbildung wenigstens mit der Gesamtnote "gut" abgeschlossen wurde.
Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt, kann ebenfalls zugelassen werden.
Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen
Bei der Zulassung zur Prüfung können ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlagen
Regelungen der Industrie- und Handelskammern (siehe Rechtliche Regelungen)
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