Zugangsvoraussetzungen Betriebswirt/in (Fachschule) - Verwaltung
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Betriebswirt/in (Fachschule) - Verwaltung
Zur Weiterbildungsprüfung zugelassen werden in der Regel Beamte und Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und Angestellte in der öffentlichen Verwaltung mit dem Abschluss Verwaltungsfachwirt/in.
Berufliche Vorbildung Betriebswirt/in (Fachschule) - Verwaltung
Zum Studium an Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien werden in der Regel Beamte im gehobenen öffentlichen Dienst und vergleichbare Angestellte sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Beamte und Angestellte im mittleren öffentlichen Dienst zugelassen.
Zur Weiterbildung an Verwaltungsschulen werden in der Regel Beamte und Beamtinnen des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes und Angestellte in der öffentlichen Verwaltung mit dem Abschluss Verwaltungsfachwirt/in zugelassen.
Ferner können auch Bewerber/innen, die nicht die genannten Voraussetzungen erfüllen, aufgrund ihrer Vorbildung oder ihres beruflichen Werdegangs zugelassen werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen siehe Rechtliche Regelungen.
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