kleineren Betrieben betreuen sie ggf. alle Bereiche des Personalwesens, während sie sich in großen Unternehmen auf bestimmte Themen spezialisieren. Im Rahmen der Vorgaben von Personal- oder Geschäftsleitung arbeiten sie selbstständig und eigenverantwortlich.
Um Aufgaben z.B. der Personalauswahl und -verwaltung oder Entgeltabrechnung rechtlich korrekt durchzuführen, halten sie ihr Wissen in Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht stets aktuell. Ob sie Firmenmitarbeitern Details zu deren Arbeitsvertrag erläutern, mit Führungskräften Strategien der Personalentwicklung diskutieren oder mit Vertretern von Sozialversicherungsträgern ...