Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Ausbildungsinhalte Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Während ihrer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb lernen alle Sozialversicherungsfachangestellten z.B.:
-
wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellt
-
wie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermittelt
-
wie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellt
-
wie man kunden- bzw. versichertenorientierte Beratungsgespräche führt
-
wie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmt
-
welche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen muss
-
wie man Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzt
-
welche Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes (Abfallvermeidung und -verwertung, ökonomische Energie- und Materialverwendung) und welche Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz man am Arbeitsplatz beachten muss
Auszubildende, die die Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung gewählt haben, lernen außerdem:
-
wie man Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeitet
-
wie man Ansprüche auf Übergangsgeld und ergänzende Leistungen wie Haushaltshilfe und Reisekosten während der Rehabilitation feststellt
-
wie man Rentenzahlungen berechnet und veranlasst
-
wie man Renten überprüft, neu feststellt oder weitergewährt
-
wie man Nachversicherungen und Beitragserstattungen bearbeitet
-
wie man Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeitet
-
wie man Versicherte über das Leistungsangebot des jeweiligen Rentenversicherungsträgers informiert und Rentenauskünfte erteilt
Außerdem wird den Auszubildenden z.B. vermittelt:
-
welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
-
wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
-
wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule
erwirbt man grundlegende Kenntnisse z.B. auf folgenden Gebieten:
-
Wirtschaftslehre
-
Sozialversicherungslehre
-
Rechtslehre
-
Rechnungswesen
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
Internet
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte
Internet
7931::09.05.2012::/assets/images/logo-bn.gif
Diese Links passen zu Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung
Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung gesetzlichen RentenversicherungFachangestellter - Sozialversicherung (Rentenversicherung)
Sozialversicherungsfachangestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung
Sozialversicherungsfachangestellte - Fachrichtung Rentenversicherung
Sozialmanagement
mehr Keywords »

