Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Ausbildungsinhalte Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Während ihrer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb lernen alle Sozialversicherungsfachangestellten z.B.:
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wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellt
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wie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermittelt
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wie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellt
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wie man kunden- bzw. versichertenorientierte Beratungsgespräche führt
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wie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmt
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welche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen muss
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wie man Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzt
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welche Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes (Abfallvermeidung und -verwertung, ökonomische Energie- und Materialverwendung) und welche Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz man am Arbeitsplatz beachten muss
Auszubildende, die die Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung gewählt haben, lernen außerdem:
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wie man die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung feststellt und Kunden über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft berät
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wie man Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeitet
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wie man die Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellt
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wie man Versicherte über das Leistungsangebot der knappschaftlichen Rentenversicherung informiert und Rentenauskünfte erteilt
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wie man Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeitet
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wie man Rentenzahlungen berechnet und veranlasst
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was bei der Berechnung, beim Einzug und bei der Überwachung der Beiträge zu beachten ist
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wie man kundenorientiert über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge berät und diese Leistungen ermöglicht
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welche Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing in der Krankenversicherung bestehen
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden z.B. vermittelt:
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wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
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welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
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wie die Arbeits- und Umweltschutzvorschriften angewendet werden
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule
erwirbt man grundlegende Kenntnisse z.B. auf folgenden Gebieten:
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Wirtschaftslehre
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Sozialversicherungslehre
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Rechtslehre
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Rechnungswesen
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
Internet
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte
Internet
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