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Ausbildung Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Ausbildungsinhalte Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Während ihrer Ausbildung im Ausbildungsbetrieb lernen alle Sozialversicherungsfachangestellten z.B.:

  • wie man die Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht feststellt

  • wie man leistungsauslösende Tatbestände und Bestimmungsgrößen für die Errechnung von Beiträgen ermittelt

  • wie man Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen und Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellt

  • wie man kunden- bzw. versichertenorientierte Beratungsgespräche führt

  • wie man den zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger bestimmt

  • welche Maßnahmen man bei der Einleitung, der Durchführung und dem Abschluss von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren treffen muss

  • wie man Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzt

  • welche Regeln und Vorschriften des Datenschutzes, des Umweltschutzes (Abfallvermeidung und -verwertung, ökonomische Energie- und Materialverwendung) und welche Vorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz man am Arbeitsplatz beachten muss

Auszubildende, die die Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung gewählt haben, lernen außerdem:

  • wie man die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung feststellt und Kunden über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft berät

  • wie man Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeitet

  • wie man die Voraussetzungen für die Familienversicherung feststellt

  • wie man Versicherte über das Leistungsangebot der knappschaftlichen Rentenversicherung informiert und Rentenauskünfte erteilt

  • wie man Anträge auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bearbeitet

  • wie man Rentenzahlungen berechnet und veranlasst

  • was bei der Berechnung, beim Einzug und bei der Überwachung der Beiträge zu beachten ist

  • wie man kundenorientiert über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie über Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge berät und diese Leistungen ermöglicht

  • welche Zusammenhänge zwischen Wettbewerb und Marketing in der Krankenversicherung bestehen

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden z.B. vermittelt:

  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist

  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen

  • wie die Arbeits- und Umweltschutzvorschriften angewendet werden

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule

erwirbt man grundlegende Kenntnisse z.B. auf folgenden Gebieten:

  • Wirtschaftslehre

  • Sozialversicherungslehre

  • Rechtslehre

  • Rechnungswesen

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten
Internet

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte
Internet



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