Ausbildung Immobilienkaufmann/-frau
Ausbildungsinhalte Immobilienkaufmann/-frau
Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
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was bei der Planung und Durchführung von Kundengesprächen und Wohnungsbesichtigungen zu berücksichtigen ist
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wie man Mietverträge unterschriftsreif vorbereitet
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auf welche Weise man Mietpreise kalkuliert, Mietpreisveränderungen plant und umsetzt
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wie man Heiz- und Betriebskosten abrechnet
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wie man Rechnungen erstellt und prüft, Zahlungen vorbereitet und veranlasst, wie man Zahlungseingänge kontrolliert und Zahlungsrückstände anmahnt
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auf welche Weise Veränderungen von Angebot und Nachfrage festgestellt werden können, wie man deren Ursachen und Auswirkungen bewertet und wie daraufhin Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden können
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wie Werbeaktionen unter Beachtung rechtlicher Bestimmungen umgesetzt werden
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welche Schritte beim Erstellen und Auswerten von Exposés zu berücksichtigen sind
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was bei der Pflege und Sicherung von Daten zu beachten ist
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weshalb es notwendig ist, die Wirtschaftlichkeit von betrieblichen Leistungen laufend zu kontrollieren
Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
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wie man Immobilien nach Lage, Beschaffenheit und Nutzungsmöglichkeiten beurteilt
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was beim Erstellen von Soll-Ist-Vergleichen und der Vorbereitung von Budgets zu beachten ist
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auf welche Weise Grundstücksrechte und -belastungen innerhalb und außerhalb des Grundbuchs festgestellt und Risiken geprüft werden
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wie Kaufpreise ermittelt und Erwerbsnebenkosten festgestellt werden
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welche rechtlichen Bedingungen und Verfahren der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum es gibt
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wie man Wohnungseigentümerversammlungen vor- und nachbereitet
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welche Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen angewendet werden
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wie man Produkte und Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des nachhaltigen Wirtschaftens beurteilt und deren Einsatzmöglichkeiten prüft
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welche Rechte und Pflichten die Wohnungseigentümer und die Verwaltung besitzen
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wie die Objektbuchhaltung durchgeführt wird
Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden:
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wie man Steuern und Abschreibungen berechnet
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wie bei Planungen baurechtliche Anforderungen einschließlich Erschließung und städtebaulicher Vorgaben berücksichtigt werden
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wie man Bauteile, Materialien und Produkte und ihre Anwendungsbereiche unterscheidet
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wie man Investitions- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführt
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wie Liquiditäts- und Belastungspläne aufzustellen sind
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Finanzierungsinstrumente und Sicherungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Bedeutung einzuschätzen
Darüber hinaus erwerben die Auszubildenden Kenntnisse in zwei der folgenden Wahlqualifikationseinheiten: "Steuerung und Kontrolle im Unternehmen", "Gebäudemanagement", "Maklergeschäfte", "Bauprojektmanagement" und "Wohnungseigentumsverwaltung".
Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:
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welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
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wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist
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wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
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welche Umweltschutzmaßnahmen zu beachten sind
In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:
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Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln
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Wohnräume vermieten
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Wohnräume verwalten und Bestände pflegen
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gewerbliche Objekte bewirtschaften
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Grundstücke erwerben und entwickeln sowie Bauprojekte entwickeln und begleiten
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Wohnungseigentum begründen und verwalten
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das Immobilienunternehmen repräsentieren
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Immobilien finanzieren
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gesamtwirtschaftliche Einflüsse bei immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigen
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Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau
Internet
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz
Internet
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