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Aufgaben / Tätigkeiten Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform) Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

In der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären Sozialversicherungsfachangestellte die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der Versicherten und beraten diese in den jeweiligen versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen. Gleichzeitig veranlassen sie auch deren Zahlung an die Versicherten und Hinterbliebenen. Darüber hinaus werden sie bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der Rentenversicherungsträger eingesetzt.



Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung) Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Worum geht es?

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung sind Ansprechpartner für Versicherte in allen Fragen der gesetzlichen Rente sowie der beruflichen und medizinischen Rehabilitation. Sie klären Versicherungsverhältnisse und Beiträge, stellen Ansprüche fest und beraten die Versicherten zur finanziellen Absicherung im Alter sowie zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Rund um das Thema Rentenversicherung

Mit ihren umfassenden Kenntnissen der einschlägigen Sozialgesetze und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen beraten Sozialversicherungsfachangestellte Versicherte und Arbeitgeber. Sie klären sie beispielsweise darüber auf, wer rentenversicherungspflichtig ist. Auch prüfen sie Verpflichtungen zur Nachversicherung und bearbeiten diese. Sie entscheiden außerdem über die Nachzahlung von Rentenbeiträgen.

Zudem erledigen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung die Beitragsbuchhaltung. Sie berechnen Beiträge und informieren Versicherte über Ansprüche auf Beitragszuschüsse. Weiterhin veranlassen sie Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Außerdem werben sie um neue Mitglieder und informieren über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft.

Weiterhin arbeiten sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Pflegediensten und Unternehmen zusammen. Mit Kliniken und Unternehmen der Medizintechnologie verständigen sie sich beispielsweise, um Behandlungsabläufe zu optimieren oder die Einführung effektiverer Untersuchungsgeräte zu beschleunigen.

Sozialversicherungsfachangestellte können außerdem administrative Aufgaben im Finanzwesen, in der allgemeinen Verwaltung oder im Personalwesen ausführen.

Beitragsbemessungsgrenze und Rentenbescheide

Die Sozialversicherungsfachangestellten der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung informieren Versicherte über Leistungsangebote innerhalb der Rentenversicherung, beispielsweise über Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Übergangsgeld, Haushaltshilfe oder Reisekosten bei Rehabilitationsmaßnahmen.

Die entsprechenden Anträge auf Rente, beispielsweise wegen Alters, Todes oder verminderter Erwerbsfähigkeit, bearbeiten Sozialversicherungsfachangestellte ebenfalls. Sie prüfen die persönlichen und versicherungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen, für Renten z.B. Beitrags- und Anrechnungszeiten oder das Erreichen bestimmter Altersgrenzen. Dann berechnen sie Leistungen unter Berücksichtigung des Beitragssatzes und der Beitragsbemessungsgrenze. Schließlich veranlassen sie Zahlungen an Versicherte und Hinterbliebene und fertigen Entwürfe für Rentenbescheide an.



Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen Sozialversicherungsfachangestellte/r - Rentenversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung haben hauptsächlich folgende Aufgaben:

  • Versicherungsverhältnisse klären

    • Rentenversicherungspflicht, -versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitern, Angestellten, Selbstständigen und sonstigen Personen beurteilen

    • Verpflichtung zur Nachversicherung prüfen, Nachversicherungen bearbeiten

    • Berechtigung zur freiwilligen Versicherung feststellen sowie zur Nachzahlung von Rentenbeiträgen

  • Beitragspflicht feststellen, Beiträge berechnen; Beitragszahlung veranlassen und überwachen

    • Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit für selbstständig Tätige und sonstige Personen feststellen

    • Beiträge zur Rentenversicherung unter Berücksichtigung des Beitragssatzes, der Beitragsbemessungsgrenze und der beitragspflichtigen Einnahmen berechnen und überprüfen

    • Beitragszahlungen veranlassen und Beitragseingänge überwachen

    • Wirksamkeit der Beitragszahlung feststellen, z.B. in Bezug auf Zahlungs- und Verjährungsfristen

    • Bearbeiten von Beitragserstattungen

  • Ansprüche auf Rente und Rehabilitationsmaßnahmen feststellen; entsprechende Leistungen berechnen und veranlassen

    • Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeiten

    • Arbeitsleben der Versicherten hinsichtlich rentenrechtlicher Zeiten (z.B. Beitragszeiten) klären

    • Versicherungsberechtigung und Beitragsentrichtung feststellen und prüfen

    • Rentenzahlungen unter Berücksichtigung der Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten sowie der Auswirkungen sonstiger Tatbestände auf den Rentenzahl- oder Rentenauszahlungsbetrag berechnen, feststellen und anweisen

    • Entwürfe von Rentenbescheiden anfertigen

    • Renten überprüfen, neu feststellen oder weitergewähren

    • Zusatzleistungen wie Rentenabfindungen und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnen und veranlassen

    • Versicherungskonten führen und klären

    • Rentenauskünfte erteilen

    • Leistungsanträge auf medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen bearbeiten (z.B. berufsfördernde Leistungen, Anschluss-, Kinderheilbehandlungen)

    • Rechnungen über Rehabilitationsmaßnahmen überprüfen

    • Ansprüche auf Übergangsgeld und ergänzende Leistungen wie Haushaltshilfe oder Reisekosten während der Rehabilitation feststellen und entsprechende Zahlungen anweisen

  • Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen

    • Pflegebedürftige individuell beraten und bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und anderen Hilfsangeboten unterstützen

    • individuelle Versorgungspläne erstellen und deren Umsetzung überwachen

Darüber hinaus führen sie auch folgende Tätigkeiten aus:

  • Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen der Rentenversicherungsträger erledigen



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