Aufgaben / Tätigkeiten Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform) Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
In der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung beurteilen Sozialversicherungsfachangestellte die Versicherungsverhältnisse von Landwirten bzw. -wirtinnen und deren mitversicherten Familienangehörigen. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen. Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der landwirtschaftlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Auch deren Zahlung veranlassen sie. Darüber hinaus werden sie bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger eingesetzt.
Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung) Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
Worum geht es?
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung sind Ansprechpartner für versicherte Landwirte und Landwirtinnen in allen Fragen der landwirtschaftlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung. Sie klären Versicherungsverhältnisse und Beiträge, stellen Ansprüche fest und beraten die Versicherten über finanzielle Absicherung im Alter, bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie im Krankheits- und Pflegefall.
Rund um das Thema landwirtschaftliche Sozialversicherung
Mit ihren umfassenden Kenntnissen der einschlägigen Sozialgesetze und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen beraten Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung Versicherte und Arbeitgeber im Bereich Landwirtschaft. Sie klären sie beispielsweise darüber auf, ob in einem Unternehmen mitarbeitende Familienangehörige kranken- und rentenversicherungspflichtig sind.
Zudem erledigen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung die Beitragsbuchhaltung. Sie berechnen Beiträge und informieren Versicherte über Ansprüche auf Beitragszuschüsse. Weiterhin veranlassen sie Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Außerdem werben sie um neue Mitglieder und informieren über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft.
Weiterhin arbeiten sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Mit Kliniken und Unternehmen der Medizintechnologie verständigen sie sich beispielsweise, um Behandlungsabläufe zu optimieren oder die Einführung effektiverer Untersuchungsgeräte zu beschleunigen.
Sozialversicherungsfachangestellte können außerdem administrative Aufgaben im Finanzwesen, in der allgemeinen Verwaltung oder im Personalwesen ausführen.
Individuelle Leistungsansprüche
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stellen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung individuelle Leistungsansprüche fest. Zu diesen gehören beispielsweise Heilbehandlungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit oder Leistungen zur Rehabilitation. Auch Geldleistungen wie Verletztengeld oder Übergangsgeld zählen dazu.
Die Sozialversicherungsfachangestellten bearbeiten Rentenanträge von Versicherten, berechnen entsprechende Auszahlungen und klären Sonderfälle wie Landabgaberente und Produktionsaufgaberente. Bei Bedarf überprüfen sie den Anspruch auf Betriebs- und Haushaltshilfe.
Im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge informieren die Sozialversicherungsfachangestellten auch über gesundheitsbewusstes Verhalten und stellen Angebote zur Verfügung. Vor allem wirken sie auch bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit.
Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung haben hauptsächlich folgende Aufgaben:
-
Versicherungsverhältnisse und Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung klären
-
Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht bei Landwirten/-wirtinnen, deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen feststellen
-
Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Alterssicherung der Landwirte/-wirtinnen prüfen
-
Voraussetzungen für die Familienversicherung in der Krankenversicherung der Landwirte/-wirtinnen feststellen
-
Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften für landwirtschaftliche Unternehmen, Hilfs- und Nebenunternehmen prüfen
-
Mitgliederverzeichnisse in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der Alterssicherung und Krankenversicherung der Landwirte/-wirtinnen führen
-
-
Beiträge berechnen, einziehen und überwachen
-
Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Alterssicherung und Krankenversicherung der Landwirte/-wirtinnen sowie zur landwirtschaftlichen Pflegeversicherung berechnen und festsetzen
-
Beitragszahlungen veranlassen und Beitragseingänge überwachen
-
Maßnahmen zur Beitreibung von Beitragsrückständen einleiten
-
versicherungspflichtige Landwirte/-wirtinnen über Ansprüche auf Beitragszuschüsse beraten
-
Beitragserstattungen bearbeiten
-
-
Leistungsansprüche bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten feststellen
-
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten als Versicherungsfälle feststellen
-
Ansprüche auf Heilbehandlungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Leistungen zur sozialen Rehabilitation feststellen
-
Geldleistungen wie Verletztengeld, Übergangsgeld, Beiträge aus der Lohnersatzleistung während der Heilbehandlung und der beruflichen Rehabilitation bewirken
-
Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe prüfen
-
Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen, z.B. Verletztenrente, Sterbegeld, Kosten der Überführung, Hinterbliebenenrente
-
über Abfindungsmöglichkeiten von Renten informieren
-
Erstattungsansprüche gegenüber Unternehmen und Unternehmensangehörigen klären
-
bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken
-
-
Ansprüche auf Rente und Rehabilitationsmaßnahmen feststellen sowie entsprechende Leistungen berechnen und veranlassen
-
Leistungsanträge auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen bearbeiten
-
Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeiten
-
Voraussetzungen der Ansprüche auf Renten wegen Alters (einschließlich vorzeitige Altersrente), Erwerbsunfähigkeit und Todes klären
-
Renten berechnen und anpassen
-
Rentenauskünfte erteilen
-
Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Kuren und Todesfällen prüfen
-
Landwirte/-wirtinnen über Ansprüche auf Landabgaberente und Produktionsaufgaberente beraten
-
Ansprüche auf Ausgleichsgeld feststellen
-
-
Ansprüche auf Leistungen im Krankheits- und Pflegefall feststellen
-
Landwirte/-wirtinnen und Familienangehörige über mögliche Leistungen bei Krankheit, Pflege, Schwangerschaft und Mutterschaft beraten
-
Kunden über gesundheitsbewusstes Verhalten informieren und entsprechende Angebote zur Verfügung stellen
-
Bescheinigungen über Krankenversicherungsleistungen ausstellen und Kostenzuschüsse ermitteln
-
Ansprüche auf Betriebs- und Haushaltshilfe für landwirtschaftliche Unternehmer feststellen
-
Geldleistungen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Sterbegeld berechnen
-
Ansprüche auf Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen prüfen und entsprechende Leistungen zur Verfügung stellen
-
-
Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen
-
Pflegebedürftige individuell beraten und bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und anderen Hilfsangeboten unterstützen
-
individuelle Versorgungspläne erstellen und deren Umsetzung überwachen
-
Darüber hinaus führen sie auch folgende Tätigkeiten aus:
-
Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger erledigen
7946::09.05.2012::/assets/images/logo-bn.gif
Diese Links passen zu Aufgaben / Tätigkeiten Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung
DienstleistungssektorGesundheitsmanagement
Sozialversicherungsfachangestellter in der Krankenversicherung für Landwirte
Agent du secteur des assurances sociales - assurance sociale des exploitants agricoles
Sozialversicherungsfachangestellter Fachrichtung landwirt. Sozialvers.
mehr Keywords »

