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Aufgaben / Tätigkeiten Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform) Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

In der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung beurteilen Sozialversicherungsfachangestellte die Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der Mitglieder und beraten sie in versicherungsrechtlichen und Finanzierungsfragen. Auch die Kundengewinnung gehört zu ihren Aufgaben. Ferner bearbeiten sie Versicherungsleistungen in der knappschaftlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dabei prüfen sie Leistungsansprüche, berechnen Krankenversicherungsleistungen, Renten sowie Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation und veranlassen deren Zahlung. Darüber hinaus werden sie bei administrativen Aufgaben in der inneren Verwaltung der knappschaftlichen Sozialversicherungsträger eingesetzt.



Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung) Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Worum geht es?

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung sind Ansprechpartner für versicherte Bergleute in allen Fragen der knappschaftlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Sie klären Versicherungsverhältnisse und Beiträge, berechnen Ansprüche und beraten die Versicherten zur finanziellen Absicherung im Alter sowie im Krankheits- oder Pflegefall.

Rund um das Thema knappschaftliche Sozialversicherung

Mit ihren umfassenden Kenntnissen der einschlägigen Sozialgesetze und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen beraten Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung Versicherte und Arbeitgeber im Bergbau. Sie klären sie beispielsweise darüber auf, wer kranken- und rentenversicherungspflichtig ist und unter welchen Voraussetzungen Familienversicherungen möglich sind.

Zudem erledigen Sozialversicherungsfachangestellte die Beitragsbuchhaltung. Sie berechnen Beiträge und informieren Versicherte über Ansprüche auf Beitragszuschüsse. Weiterhin veranlassen sie Beitragszahlungen, überwachen deren Eingang und bearbeiten Beitragserstattungen. Außerdem werben sie um neue Mitglieder und informieren über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft.

Weiterhin arbeiten sie mit Leistungserbringern bzw. Vertragspartnern wie Ärzten und Ärztinnen sowie Krankenhäusern, mit Reha- und Pflegeeinrichtungen, Apotheken, Pflegediensten und einschlägigen Unternehmen zusammen. Mit Kliniken und Unternehmen der Medizintechnologie verständigen sie sich beispielsweise, um Behandlungsabläufe zu optimieren oder die Einführung effektiverer Untersuchungsgeräte zu beschleunigen.

Sozialversicherungsfachangestellte können außerdem administrative Aufgaben im Finanzwesen, in der allgemeinen Verwaltung oder im Personalwesen der knappschaftlichen Versicherungsträger ausführen.

Individuelle Leistungsansprüche

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten stellen Sozialversicherungsangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung individuelle Leistungsansprüche fest. Zu diesen gehören beispielsweise Heilbehandlungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit oder Leistungen zur Rehabilitation. Auch Geldleistungen wie Verletztengeld oder Übergangsgeld zählen dazu.

Zudem informieren sie Kunden über mögliche Leistungen der knappschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Krankheit, Pflege, Familienplanung, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Tod.

Die Sozialversicherungsangestellten bearbeiten Rentenanträge von Versicherten und berechnen entsprechende Auszahlungen. Dabei berücksichtigen sie beispielsweise Beitrags-, Ersatz- oder Ausfallszeiten. Auch entscheiden sie in bestimmten Fällen darüber, ob Renten weitergewährt werden können.

Im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge informieren die Sozialversicherungsfachangestellten auch über gesundheitsbewusstes Verhalten und stellen Angebote zur Verfügung.



Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung haben hauptsächlich folgende Aufgaben:

  • Versicherungsverhältnisse im Rahmen der knappschaftlichen Sozialversicherung klären

    • Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht bei selbstständig Tätigen und sonstigen Versicherten beurteilen

    • Meldebearbeitung durchführen (z.B. Mitteilungen an Arbeitgeber oder zuständige Berufsgenossenschaften)

    • Verpflichtung zur Nachversicherung prüfen, Nachversicherungen bearbeiten

    • Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der knappschaftlichen Renten- und Krankenversicherung feststellen und Kunden über die Vorteile einer freiwilligen Mitgliedschaft beraten

    • Voraussetzungen für die Familienversicherung prüfen und Kunden über Umfang und Dauer des Familienschutzes beraten

    • neue Kunden gewinnen

  • Beiträge berechnen, einziehen und den Einzug überwachen

    • Beiträge zur knappschaftlichen Sozialversicherung unter Berücksichtigung des Beitragssatzes, der Beitragsbemessungsgrenze und der beitragspflichtigen Einnahmen berechnen und überprüfen

    • Beitragszahlungen veranlassen und Beitragseingänge überwachen

    • Beiträge buchen

    • Wirksamkeit der Beitragszahlung feststellen, z.B. in Bezug auf Zahlungs- und Verjährungsfristen

    • Beitragserstattungen bearbeiten

  • Kunden über Leistungen im Krankheits- und Pflegefall sowie im Bereich der Gesundheitsfürsorge informieren und diese Leistungen zur Verfügung stellen

    • Kunden über mögliche Leistungen der knappschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Krankheit, Pflege, Familienplanung, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Tod beraten

    • Kunden über gesundheitsbewusstes Verhalten informieren und entsprechende Angebote zur Verfügung stellen

    • Leistungsansprüche prüfen und klären

    • Bescheinigungen über Krankenversicherungsleistungen wie Vorsorgemaßnahmen, ärztliche Behandlungen, Krankenhausbehandlungen und Heilmittel ausstellen

    • Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Sterbegeld, Fahrtkosten und Haushaltshilfe berechnen und dem Kunden zeitnah überweisen

    • Kostenzuschüsse bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen ermitteln

    • Berechtigungsscheine für die Leistungsinanspruchnahme im Ausland ausstellen

    • Rechnungen über Heilbehandlungen prüfen

  • Ansprüche auf Rente und Rehabilitationsmaßnahmen feststellen sowie entsprechende Leistungen berechnen und veranlassen

    • Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeiten

    • Arbeitsleben der Versicherten hinsichtlich rentenrechtlicher Zeiten (z.B. Beitragszeiten) klären

    • Versicherungsberechtigung und Beitragsentrichtung feststellen und prüfen

    • Rentenzahlungen unter Berücksichtigung der Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten sowie der Auswirkungen sonstiger Tatbestände auf den Rentenzahl- oder Rentenauszahlungsbetrag berechnen, feststellen und anweisen

    • Entwürfe von Rentenbescheiden anfertigen

    • Renten überprüfen, neu feststellen oder weitergewähren

    • Zusatzleistungen wie Rentenabfindungen und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnen und veranlassen

    • Versicherungskonten führen und klären

    • Versicherte in Rentenfragen beraten

    • Anträge auf medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen sowie ergänzende Leistungen (z.B. Übergangsgeld) bearbeiten

    • Rechnungen über Rehabilitationsmaßnahmen überprüfen

  • Pflegeberatung nach § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI durchführen

    • Pflegebedürftige individuell beraten und bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und anderen Hilfsangeboten unterstützen

    • individuelle Versorgungspläne erstellen und deren Umsetzung überwachen

Darüber hinaus führen sie auch folgende Tätigkeiten aus:

  • Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen der knappschaftlichen Sozialversicherungsträger erledigen



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