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Aufgaben / Tätigkeiten Betriebswirt/in (Fachschule) - Verwaltung

Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform) Betriebswirt/in (Fachschule) - Verwaltung

Verwaltungsbetriebswirte und Verwaltungsbetriebswirtinnen sind als Angestellte oder Beamte bzw. Beamtinnen des öffentlichen Dienstes für betriebswirtschaftliche Abläufe zuständig. Bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben spielen wirtschaftliche Methoden und die Verzahnung der beiden Bereiche öffentlicher Dienst und private Wirtschaft eine immer stärkere Rolle. Ihr Wirtschaftswissen, insbesondere ihre Kenntnisse in europäischen Wirtschafts- und Rechtsfragen, sind dabei von großer Bedeutung.

Kundenorientiertes Dienstleistungsmanagement steht im Mittelpunkt der jeweiligen Tätigkeit von Verwaltungsbetriebswirten und -betriebswirtinnen. Auch sind sie in personal- und arbeitsrechtlichen Fragen bewandert, planen und betreuen Personaleinsatz und -auswahl sowie die Aus- und Weiterbildung für die Beschäftigten der Behörde, der Institution oder des Unternehmens. Des Weiteren obliegt ihnen die Interpretation, Anwendung und Überwachung der für das jeweilige Aufgabengebiet geltenden Rechtsnormen. Darüber hinaus fertigen sie auch Monats- und Jahresabschlüsse sowie Bilanzen an. Sie bereiten politische Entscheidungen vor und setzen sie in Verwaltungshandeln um.



Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen Betriebswirt/in (Fachschule) - Verwaltung

Verwaltungsbetriebswirte und -betriebswirtinnen haben folgende Aufgaben:

  • betriebswirtschaftliche Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung leiten, koordinieren, überwachen

    • planerische und organisatorische Aufgaben erledigen, beispielsweise Konzepte zur Wirtschaftsförderung, Regional- oder Stadtplanung entwickeln

    • verwaltungstechnische Abläufe sowie gegebenenfalls sämtliche Arbeiten einer Abteilung koordinieren und überwachen

  • in der Personalplanung und -koordination mitwirken

    • Personalauswahl durchführen

    • Aufgaben an die Beschäftigten im Zuständigkeitsbereich verteilen und ihre zeitgerechte Erledigung überwachen

    • Aus- und Weiterbildung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen planen

  • organisatorische und verwaltungstechnische Abläufe unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten weiterentwickeln und optimieren

    • gesamte betriebswirtschaftliche Kosten im Zuständigkeitsbereich erfassen

    • Aufgaben des Betriebskostenmanagements wahrnehmen, zum Beispiel Entscheidungen zur Sicherung und Verbesserung der Rentabilität vorbereiten

    • Monats- und Jahresabrechnungen und -berichte vorbereiten und erstellen

  • die für das jeweilige Aufgabengebiet geltenden Rechtsnormen interpretieren, anwenden, überwachen

    • politische Entscheidungen verwaltungstechnisch vorbereiten, auf rechtliche Richtigkeit überprüfen und in Verwaltungshandeln umsetzen

    • bei der Vorbereitung von Gesetzes- und Verordnungsvorlagen, von sonstigen Vorschriften und Weisungen an nachgeordnete Dienststellen mitarbeiten

  • Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen; die Dienststelle nach außen vertreten



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